1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen
dem Betrieb der grafischen Industrie («UNTERNEHMER») und dem Besteller («BESTELLER») wenn sie während
der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien dem BESTELLER zu Kenntnis gebracht worden sind. Der BESTELLER
bestätigt im Besitz der AGB des UNTERNEHMERS zu sein. Anderslautende Bedingungen des BESTELLERS haben
nur Gültigkeit, soweit sie vom UNTERNEHMER ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Erklärungen
in Textform, welche durch elektronische Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt.
2. Angebote
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 60 Tage verbindlich.
3. Elektronische Übermittlung von Daten
Der BESTELLER kann die Daten elektronisch an den UNTERNEHMER übermitteln. Der UNTERNEHMER haftet nicht
für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Daten respektive daraus entstehende Schäden. Wird eine
Bestellung vom Informatiksystem des UNTERNEHMERS (z. B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine
Benachrichtigung an den BESTELLER. Der UNTERNEHMER kann das elektronische Bestellsystem aus begründetem
Anlass ohne Benachrichtigung der BESTELLER offline schalten (z. B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter, usw.).
4. Auftragsbestätigung und Vertrag
Der Vertrag ist mit dem Empfang des vom BESTELLER gegengezeichneten Angebots bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung
oder der gegengezeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den UNTERNEHMER
abgeschlossen.
5. Vertrag / nachträgliche Änderungen
Das Werk des UNTERNEHMERS («WERK») ist, unter Vorbehalt dieser AGB, in der Auftragsbestätigung (inkl.
Beilagen) abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung durch
den BESTELLER werden, zu deren Verbindlichkeit, vom UNTERNEHMER schriftlich oder elektronisch bestätigt
(«ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG»). Ohne schriftlichen Widerspruch des BESTELLERS innert 8 Tagen seit Zustellung
gilt die ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG als vorbehaltlos genehmigt.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich netto, inkl. Verpackung, exkl. Paletten und Transportbehälter, in Schweizer Franken oder
in der von den Parteien gewählten anderen Währung zum aktuellen Notenkurs (UBS AG), ohne irgendwelche Abzüge.
Sofern nichts anders vereinbart, beinhaltet der Preis eine Lieferung an einen Ort in der Schweiz.
Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen,
die zwischen Angebot und Fertigstellung des WERKES eintreten. Der BESTELLER verpflichtet sich für
die entsprechenden Mehrkosten (d. h. Materialkosten, Arbeitsaufwand usw.) nebst dem ursprünglich vereinbarten
Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den BESTELLER
nicht vom Vertrag zurückzutreten.
7. Mehraufwand
Vom BESTELLER nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzlichen Wartezeiten, Vorlagen- und
Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text- / Bilddaten, Belegexemplaren
für Kunden sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen
usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und
dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG, nach
Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Rechnungstellung
Rechnungen hat der BESTELLER nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn
der BESTELLER diesen innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung nicht schriftlich und begründet beanstandet. Der
UNTERNEHMER prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls er die Beanstandung als begründet
erachtet.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen (Valuta auf Konto des UNTERNEHMERS) seit
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Das gelieferte WERK bleibt im Falle eines Eintrags des Eigentumsvorbehalts
im Eigentumsvorbehaltsregister bis zum Zahlungseingang des Rechnungsbetrages einschliesslich der
Kosten der Eintragung Eigentum des UNTERNEHMERS. Der UNTERNEHMER kann vor und nach Abschluss des
Vertrages Zahlungsgarantien und / oder Vorauszahlungen verlangen. Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät
der BESTELLER ohne Mahnung in Verzug und schuldet dem UNTERNEHMER einen Verzugszins von 5 % (Art. 104
Abs. 1 OR).
Der BESTELLER kann Forderungen gegenüber dem UNTERNEHMER nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen
(Verrechnungsverbot).
10. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des WERKES erforderlichen Daten und
Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, graphische Erzeugnisse, Rohmaterial, Gut
zur Ausführung, usw.) («DATEN» und «SACHEN») zum vereinbarten Zeitpunkt beim UNTERNEHMER eintreffen.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 5) UND dem Eingang der DATEN und SACHEN
beim UNTERNEHMER und enden mit der Fertigstellung des WERKES. Wird das Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung
nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der UNTERNEHMER nicht mehr an die vereinbarte
Lieferfrist gebunden. In der Printmedienverarbeitung entspricht das Gut zur Ausführung der Bindeerlaubnis. Der
UNTERNEHMER kann Vorbereitungsarbeiten (Schneiden, Falzen, Vorkleben, Zusammentragen etc.) unabhängig
vom Gut zur Ausführung kostenpflichtig vornehmen.
Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den UNTERNEHMER kein
Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung,
Strommangel, Mangel an Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen
den BESTELLER nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den UNTERNEHMER für etwa entstandenen Schaden
verantwortlich zu machen.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der vom BESTELLER für die Lieferung bezeichnete Ort.
12. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr am WERK gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängel, mit Übergabe an den BESTELLER am
Erfüllungsort auf den BESTELLER über.
13. Gelieferte Daten und Sachen
Die vom BESTELLER für die Erstellung des WERKES gelieferten DATEN und SACHEN verbleiben im Eigentum des
BESTELLERS. Nicht mehr verwendbare Restbogen, Paletten und Verpackungsmaterial von Sachen des BESTELLERS
werden auf seine Kosten entsorgt.
Liefert der BESTELLER Material zur Weiterverarbeitung, hat er dem UNTERNEHMER unaufgefordert sämtliche
technischen Angaben und vorgängige Vorbehandlungen des Materials bekannt zu geben. Dem UNTERNEHMER
obliegt keine Kontrollpflicht für vom BESTELLER geliefertes Material. Der BESTELLER haftet dem UNTERNEHMER
für Schäden wegen Materialmängeln und / oder mangelhaften Angaben. Der UNTERNEHMER haftet nicht für den
zufälligen Untergang von DATEN und SACHEN, die ihm der BESTELLER zur Verfügung gestellt hat. Die vom UNTERNEHMER
erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, Skizzen,
Muster usw.) («ARBEITSUNTERLAGEN») und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) («WERKZEUGE») sind
Eigentum des UNTERNEHMERS. Es besteht keine Herausgabepflicht des UNTERNEHMERS für ARBEITSUNTERLAGEN
und WERKZEUGE, unbesehen der Kostenpflicht für deren Erstellung.
Die Offenbarung von ARBEITSUNTERLAGEN des UNTERNEHMERS gegenüber Dritten sowie die Anfertigung bzw.
Weitergabe von Kopien sind untersagt. Für jede Zuwiderhandlung schuldet der BESTELLER eine Konventionalstrafe
von CHF 3‘000.00 plus Schadenersatz im Umfang von 15 % des offerierten Werkpreises. Wurde keine Offerte
abgegeben, entspricht die Konventionalstrafe CHF 3‘000.00 zzgl. der Entschädigung für die beim UNTERNEHMER
angefallenen Leistungen (Material und Arbeit).
14. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der
Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten (bspw. ISO Normen
sowie viscom Toleranzen gemäss Beilagen, beziehbar unter www.viscom.ch). Soweit dem UNTERNEHMER durch
Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese ohne weiteres gegenüber dem BESTELLER.
15. Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % –
können nicht beanstandet werden. Es wird, unter Vorbehalt einer vereinbarten Pauschale, die effektiv gelieferte
Menge fakturiert.
16. Bestellungen auf Abruf
Die bei Bestellungen auf Abruf entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung
des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des BESTELLERS.
17. Lieferungen, Verpackung
Paletten und Transportbehälter werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert
4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko dem UNTERNEHMER zurückgesandt werden. Die
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als Steueranteil, wird als separater Kostenzuschlag auf Lieferungen
offen auf der Faktura ausgewiesen.
18. Mängelrüge
Das WERK des UNTERNEHMERS ist nach Lieferung an den Erfüllungsort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen
bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung durch den UNTERNEHMER
zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und die Mängelrechte verwirkt sind.
19.Mängelrechte
Der UNTERNEHMER kann den Mangel nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise jeweils durch Nachbesserung
und / oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art, durch Wandelung oder durch Minderung beheben. Weitergehende
Ansprüche des BESTELLERS sind ausgeschlossen.
20. Lagerung, Archivierung
Die Zwischenlagerung von ARBEITSUNTERLAGEN, insbesondere Halbfabrikaten und Fertigartikel, ist kostenpflichtig.
Eine Archivierungspflicht des UNTERNEHMERS für gelieferte DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und
WERKZEUGE besteht nicht. Wird die Archivierung der gelieferten DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und
WERKZEUGE vertraglich speziell vereinbart, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des BESTELLERS.
21. Rechte Dritter
Der BESTELLER bestätigt mit Vertragsabschluss über alle notwendigen Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte,
Markenrechte usw., für urheberrechtlich geschützte WERKE (Bild- und Textvorlagen, Muster, usw.) zu
verfügen. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Der BESTELLER haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch das WERK tangiert werden
könnten.
Der BESTELLER verpflichtet sich, den UNTERNEHMER gegen jede Art von Ansprüchen wegen Verletzung Rechte
Dritter zu verteidigen (Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechte, Patentrechten, Geschäftsgeheimnissen,
usw.), sofern diese im Zusammenhang mit der Erstellung des WERKES geltend gemacht werden. Der BESTELLER
wird dem UNTERNEHMER den Schadensersatz sowie sämtliche anderen dem UNTERNEHMER durch die
Abwehr dieser Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder Auslagen ersetzen.
22. Haftungsbeschränkungen
Der UNTERNEHMER übernimmt insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik, Syntax,
inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen gemäss Ziffer 21 oben in den dem UNTERNEHMER übergebenen
DATEN und SACHEN.
Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte DATEN nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet
werden können und dadurch qualitative Mängel des WERKES entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten
und weiter zu bearbeitenden DATEIEN wird vom UNTERNEHMER nicht übernommen.
Der BESTELLER ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente
(Andrucke, Proofs, Ausführungsmuster, Verpackungen, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese,
mit dem eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen
versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der UNTERNEHMER haftet nicht für vom BESTELLER
übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom BESTELLER innerhalb
24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können.
Verzichtet der BESTELLER auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das Risiko.
Im Übrigen kann der BESTELLER Ansprüche auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des UNTERNEHMERS
geltend machen. Für das Verhalten seiner Hilfspersonen schliesst der UNTERNEHMER sowohl die vertragliche
als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der BESTELLER kann gegenüber dem UNTERNEHMER
keine indirekten Schäden und Folgeschäden geltend machen.
23. Gerichtsstand
Zur Beurteilung von sämtlichen Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen BESTELLER und des UNTERNEHMERS
sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des UNTERNEHMERS zuständig, anwendbar ist schweizerisches Recht unter
Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht
der Schweiz (IPRG) sowie das Wiener Kaufrecht (CISG).
23. Annullierung / Umfangkürzung
Bei Annullierung oder Umfangkürzung von Fabrikationsaufträgen werden das Papier und / oder andere angefangene
Leistungen zur Verfügung gestellt und verrechnet. Ist es der Druckerei Herzog AG nicht möglich, die freiwerdende
Produktionskapazität durch andere Aufträge zu nutzen, wird diese entsprechend in Rechnung gestellt.
24. Adressdaten
Bei Adressdaten, die nicht sprach- / sortengetrennt sind, übernimmt die Druckerei Herzog AG keinerlei Haftung.
Lediglich die Kosten im Wert der Adressierung können zurückerstattet werden, jedoch keine zusätzlichen Portokosten
für eine Nachlieferung oder weitergehende allfällige Kosten.
25. «Gut-zum-Druck-Abzüge»
Die Druckerei Herzog AG übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Druckerzeugnisse. Für die Richtigkeit des Druckerzeugnisses
haftet immer der Kunde aufgrund seines «Gut zum Druck». Die Überprüfung der Richtigkeit ist Sache
des Kunden. Ein «Gut zum Druck» erfolgt ausschliesslich über Mail (digitales Gut zum Druck) oder auf schriftlichem
Weg. Verzichtet der Kunde ausdrücklich aus terminlichen oder anderen Gründen auf ein «Gut zum Druck», so entfällt
jede Haftung der durch die Druckerei Herzog AG.